Je nach Lage zum benachbarten Grundstück ist ein Gespräch mit dem Nachbarn über das geplante Vorhaben sinnvoll, in bestimmten Fällen sogar notwendig. Landesbauordnungen, Nachbarrechtsgesetze sowie örtliche Bebauungspläne können je nach Lage und Abstand zum Nachbargrundstück dessen Einwilligung erforderlich machen.
Baurechtliche Voraussetzungen
Im Allgemeinen ist das Erstellen von Terrassen ein genehmigungsfreies Bauvorhaben. Wenn Sie aber planen, die Terrasse zu überdachen oder zu unterkellern, sind landesspezifische Anforderungen zu beachten (Landesbauordnung). Terrassen ab einer Höhe von 1 m können ebenfalls genehmigungspflichtig sein. Auch bei den Abständen zu den benachbarten Grundstücken gibt es je nach Baugebiet und Art der Terrasse unterschiedliche Regelungen.
Überlegungen zur Ausrichtung
Auch wenn häufig die Lage und Größe des Grundstücks und des Gebäudes der Terrassenplanung Grenzen setzt, ergibt sich doch genügend Spielraum, auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen. Dabei helfen einige grundsätzliche Überlegungen zur Ausrichtung und dem Platzbedarf.