Die natürliche Dauerhaftigkeit einer Holzart beschreibt seine Widerstandsfähigkeit gegen einen Angriff durch holzzerstörende Insekten und Pilze. Nach der Norm DIN EN 350 werden die Holzarten in verschiedene Dauerhaftigkeitsklassen unterteilt. Die Einteilung der Dauerhaftigkeitsklassen gegenüber Pilzbefall ist wie folgt abgestuft: 1 (= sehr dauerhaft), 2 (= dauerhaft), 3 (= mäßig dauerhaft), 4 (= wenig dauerhaft) bis 5 (= nicht dauerhaft). Die natürliche Dauerhaftigkeit bezieht sich ausschließlich auf das Kernholz. Das Splintholz jedes Holzes wird grundsätzlich in die Klasse 5 als „nicht dauerhaft“ eingestuft. Die natürliche Dauerhaftigkeit einer Holzart ist keine absolute Größe, sondern wird errechnet durch Vergleich von Testergebnissen mit nicht dauerhaftem Kiefernsplint- oder Buchenholz. Beispiele aus DIN EN 350 zur Klassifizierung der natürlichen Dauerhaftigkeit einiger Holzarten gegenüber holzzerstörenden Pilzen sind:
Holzart | Dauerhaftigkeitsklasse | Bezeichnung |
Ipé | 1 | sehr dauerhaft |
Robinie | 1-2 | sehr dauerhaft bis dauerhaft |
Bangkirai | 2 | dauerhaft |
Garapa | 3 | mäßig dauerhaft |
Kiefer (aus Europa) | 3-4 | mäßig bis wenig dauerhaft |
Lärche | 3-4 | mäßig bis wenig dauerhaft |
Douglasie (aus Europa) | 3-4 | mäßig bis wenig dauerhaft |
Fichte | 4 | wenig dauerhaft |
Splintholz aller Holzarten | 5 | nicht dauerhaft |
Innerhalb einer Holzart kann die natürliche Dauerhaftigkeit einer gewissen Schwankungsbreite unterliegen. Holz aus Plantagenanbau ist in der Regel weniger dauerhaft als Holz aus seinem natürlichen Wuchsgebiet.
Eine Gefährdung von Terrassendielen durch holzzerstörende Insekten ist nicht relevant.